Photovoltaik für Gewerbe: Lohnt sich die Dachfläche? - Solar Hamm

Ratgeber Gewerbe-Photovoltaik

Photovoltaik für Gewerbe:
Lohnt sich die Dachfläche?

Gewerbliche Dächer sind oft ungenutzte Kraftwerke. Anders als im Privathaushalt läuft im Betrieb der Verbrauch genau dann, wenn die Sonne scheint. Das macht Photovoltaik für Unternehmen besonders wirtschaftlich. Solar Hamm zeigt, worauf es bei Lastprofil, Eigenverbrauch, Abschreibung und Förderung ankommt.

Aktualisiert: 07. Juni 2026 · Solar Hamm GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewerbebetriebe verbrauchen Strom tagsüber und passen damit ideal zum Solarertragsprofil. Eigenverbrauchsquoten von 60 bis 80 Prozent sind realistisch.
  • Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart teuren Netzstrom. Bei 25 bis 35 Cent je kWh (netto) im Gewerbe ist der Eigenverbrauch drei- bis viermal wertvoller als die Einspeisung.
  • Der Investitionsbooster ab Juli 2025 erlaubt gewerblichen Betrieben eine degressive Abschreibung von bis zu 15 Prozent jährlich auf PV-Anlagen. Für Stromspeicher sind bis zu 30 Prozent möglich.
  • PV-Anlagen bis 30 kWp je Gewerbeeinheit und bis maximal 100 kWp Gesamtleistung sind seit 2025 vollständig von der Einkommensteuer befreit.
  • Ein Energiemanagementsystem koordiniert Speicher, Wallbox und Wärmepumpe und maximiert den Eigenverbrauch. Ab ca. 30 kWp rechnet es sich in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Jahren.

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Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick.

Die sinnvolle Größe richtet sich nach Ihrem Jahresstromverbrauch und Ihrem Lastprofil. Eine grobe Orientierung: Jahresverbrauch in kWh geteilt durch 1.000 und multipliziert mit 1,5 ergibt die empfohlene Mindestleistung in kWp. Bei einem Verbrauch von 80.000 kWh wäre das rund 120 kWp. Entscheidend ist jedoch immer das individuelle Lastprofil. Solar Hamm analysiert beides kostenlos im Erstgespräch.
Das Lastprofil zeigt stündlich oder viertelstündlich, wann Ihr Betrieb wie viel Strom verbraucht. Für Betriebe mit einer Anschlussleistung ab ca. 70 kW erhebt der Netzbetreiber diese Daten automatisch per Wandlermessung. Sie können die Viertelstundenwerte beim Netzbetreiber anfordern. Für kleinere Betriebe reicht zunächst eine Jahresabrechnung kombiniert mit einer Betriebsbeschreibung.
Gut geplante gewerbliche Anlagen erreichen ohne Speicher Eigenverbrauchsraten von 60 bis 70 Prozent, mit Batteriespeicher über 80 Prozent. Tagsüber laufende Betriebe wie Büros, Produktionshallen oder Kühllogistik kommen auf die höheren Werte. Betriebe mit starkem Abend- oder Nachtverbrauch sollten einen Speicher einplanen.
Gewerbliche PV-Anlagen können über mehrere Instrumente steuerlich geltend gemacht werden: degressive AfA bis 15 Prozent jährlich (ab Juli 2025 durch den Investitionsbooster), Sonderabschreibung nach § 7g EStG bis 40 Prozent verteilt auf fünf Jahre, Investitionsabzugsbetrag (IAB) mit 50 Prozent der Kosten vorab absetzbar. Die konkrete Kombination sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Der Investitionsbooster ist ein Steuergesetz, das seit Juli 2025 eine degressive Abschreibung von bis zu 15 Prozent jährlich auf gewerbliche PV-Anlagen erlaubt. Bisher waren nur 5 Prozent lineare Abschreibung möglich. Für Stromspeicher sind sogar bis zu 30 Prozent möglich. Die Regelung gilt für Investitionen bis zum 31. Dezember 2027. Wer jetzt investiert, senkt die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich.
Ein gewerblicher Speicher ist wirtschaftlich sinnvoll, wenn Ihr Betrieb abends, nachts oder in Lastspitzen viel Strom verbraucht. Er erhöht die Eigenverbrauchsquote um 20 bis 30 Prozentpunkte und kann über Peak-Shaving auch die Netzentgelte senken. Ab einer Anlagengröße von ca. 50 kWp empfiehlt Solar Hamm eine Speicherplanung. Durch den Investitionsbooster kann der Speicher selbst ebenfalls mit bis zu 30 Prozent jährlich abgeschrieben werden.
Ja. Die KfW fördert mit dem Programm 270 (Erneuerbare Energien Standard) gewerbliche Solaranlagen mit zinsgünstigen Krediten. In NRW gibt es zudem Programme der NRW.BANK. Wichtig: Der KfW-Kredit muss vor Baubeginn beantragt werden. Die Konditionen ändern sich regelmäßig. Solar Hamm berät Sie im Erstgespräch zu den aktuell verfügbaren Förderoptionen für Ihren Standort.
Aufdach-PV-Anlagen sind in NRW in der Regel baugenehmigungsfrei, auch auf gewerblichen Gebäuden. Erforderlich sind die fristgerechte Anmeldung beim Netzbetreiber und die Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder großen Freiflächenanlagen kann eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde erforderlich sein.
Als Orientierung liegt der Marktpreis für gewerbliche Aufdachanlagen bei etwa 1.200 bis 1.600 Euro je installiertem kWp inklusive Montage. Bei hohem Eigenverbrauch und Nutzung der Steuervorteile durch den Investitionsbooster sind Amortisationszeiten von 6 bis 10 Jahren realistisch. Solar Hamm erstellt Ihnen eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Basis Ihres realen Lastprofils.

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