Mieterstromkonzept · Für Vermieter, WEGs & Hausverwaltungen

Mieterstrom: Ihre Immobilie
wird zum Kraftwerk.

Mit einem durchdachten Mieterstromkonzept liefern Sie Solarstrom vom eigenen Dach direkt an Ihre Mieter: zusätzliche Erträge und eine aufgewertete Immobilie für Sie, günstigerer Strom für Ihre Mieter. Wir planen, installieren und begleiten — von der Wirtschaftlichkeitsrechnung bis zur Abrechnung.

Luftaufnahme eines modernen Mehrfamilienhauses mit vollflächiger Photovoltaik-Dachanlage und begrüntem Innenhof mit Bewohnern
  • Gesetzlich mind. 10 % unter dem Grundversorgungstarif (§ 42a EnWG)
  • Mieterstromzuschlag: 20 Jahre staatliche Förderung je gelieferter kWh
  • 0 % Umsatzsteuer auf PV-Anlagen für Wohngebäude

Das Konzept

So funktioniert Mieterstrom

Das Prinzip ist einfach: Strom dort verbrauchen, wo er erzeugt wird — im eigenen Gebäude, ohne Umweg über das öffentliche Netz.

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Solarstrom vom eigenen Dach

Auf Ihrem Mehrfamilienhaus entsteht eine Photovoltaik-Anlage. Seit dem Solarpaket I sind auch Anlagen auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen für den Mieterstromzuschlag zugelassen — bei Gewerbegebäuden unter bestimmten Voraussetzungen, die wir für Ihr Objekt prüfen.

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Direkt an Ihre Mieter

Der Strom fließt ohne Umweg über das öffentliche Netz an die Haushalte im Gebäude. Die Teilnahme ist für jeden Mieter freiwillig — die freie Wahl des Stromanbieters bleibt unberührt.

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Reststrom aus dem Netz

Nachts oder bei Bewölkung kommt der Reststrom aus dem Netz — je nach Modell als Vollversorgung durch den Lieferanten oder über den eigenen Stromvertrag des Mieters. Überschüsse werden eingespeist und nach EEG vergütet.

Zwei Wege zum Ziel

Welches Modell passt zu Ihrem Objekt?

Seit dem Solarpaket I gibt es neben dem klassischen Mieterstrom eine schlankere Alternative. Beide haben Stärken — wir vergleichen ehrlich.

Modell 1 · § 42a EnWG

Klassischer Mieterstrom

Sie — oder ein Dienstleister für Sie — werden Stromlieferant Ihrer Mieter und erhalten den staatlichen Mieterstromzuschlag.

  • Mieterstromzuschlag über 20 Jahre je gelieferter kWh — gestaffelt nach Anlagengröße, für Anlagen bis 1.000 kWp (seit EEG 2023)
  • Vollversorgung: der Lieferant deckt auch den Reststrom aus dem Netz — Ihre Mieter haben einen Vertrag und eine Rechnung
  • Gesetzlicher Preisvorteil: max. 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs — Mieterstrom ist damit garantiert mindestens 10 % günstiger
  • Klare Spielregeln: keine Kopplung an den Mietvertrag, max. 1 Jahr Vertragsbindung, max. 1 Monat Kündigungsfrist

Passt gut, wenn Sie den vollen Förderrahmen nutzen und Ihren Mietern ein Rundum-Stromprodukt bieten möchten. Die Lieferantenpflichten übernimmt auf Wunsch ein spezialisierter Partner.

Modell 2 · § 42b EnWG

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Seit dem Solarpaket I (2024): Der Solarstrom wird im Gebäude aufgeteilt — ohne dass Sie zum Vollversorger werden.

  • Keine Vollversorgungspflicht: Sie verteilen nur den Solarstrom — den Reststrom bezieht jeder Teilnehmer weiter von seinem frei gewählten Lieferanten
  • Schlanker Rahmen: die üblichen Lieferantenpflichten eines Energieversorgers treffen den Betreiber grundsätzlich nicht
  • Preis nach aktueller Rechtslage frei vereinbar — festgehalten im Gebäudestromnutzungsvertrag (in ct/kWh); auch für Gewerbeimmobilien offen
  • Voraussetzung: viertelstündliche Messung — in der Praxis intelligente Messsysteme bei allen Teilnehmern
  • Kein Mieterstromzuschlag — Überschüsse werden aber regulär nach EEG vergütet

Passt gut, wenn Sie mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand starten möchten und moderne Messtechnik ohnehin geplant oder vorhanden ist.

Seit Juni 2026 ergänzt Energy Sharing (§ 42c EnWG) das Spektrum: Strom teilen über das öffentliche Netz. Lösungen innerhalb eines Gebäudes sind rechtlich klar geregelt — gebäudeübergreifende Quartierslösungen prüfen wir für Sie im Einzelfall. Welches Modell zu Ihrem Objekt passt, rechnen wir neutral durch.

Vorteile für beide Seiten

Eine Anlage, zwei Gewinner

Ein gutes Mieterstromkonzept rechnet sich für Eigentümer — und macht die Wohnung für Mieter attraktiver. Genau diese Balance planen wir.

Für Eigentümer & Verwaltungen

Zusätzliche Erträge aus dem Dach

Sie verkaufen Solarstrom im eigenen Haus und erhalten je nach Modell den Mieterstromzuschlag sowie die EEG-Vergütung für Überschüsse. Die Wirtschaftlichkeit steigt deutlich mit Objektgröße und Teilnahmequote — wir rechnen das ehrlich für Sie durch.

Aufgewertete Immobilie

Ein sichtbares, modernes Energiekonzept ist ein starkes Argument bei Vermietung und Bestandshaltung — Ihre Immobilie hebt sich vom Markt ab.

Fit für ESG & steigende Anforderungen

Erneuerbare Stromversorgung im Gebäude stärkt das Energieprofil Ihres Bestands und Ihre ESG-Bilanz — ein Baustein, um regulatorischen Anforderungen gelassener zu begegnen.

Steuerlich interessant

Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen für Wohngebäude. Der BFH hat 2024 zudem entschieden, dass Mieterstrom eine eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistung ist — mit möglichem Vorsteuerabzug. Die Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Für Ihre Mieter

Günstigerer Strom — beim klassischen Mieterstrom gesetzlich garantiert

Beim klassischen Mieterstrom gilt der gesetzliche Preisdeckel: mindestens 10 % unter dem örtlichen Grundversorgungstarif. Marktüblich liegt der Arbeitspreis laut IW-Gutachten 2026 typischerweise rund 4 ct/kWh unter dem Netzstrom.

Volle Entscheidungsfreiheit

Niemand muss teilnehmen: Der Stromvertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden, die Bindung ist auf ein Jahr begrenzt, die Kündigungsfrist auf einen Monat.

Energiewende ohne eigenes Dach

Ihre Mieter beziehen Solarstrom direkt aus dem eigenen Haus und haben so echten Anteil an der Energiewende — ohne selbst investieren zu müssen.

Transparent abgerechnet

Der Verbrauch wird über das Messkonzept sauber erfasst und verbrauchsgenau abgerechnet — nachvollziehbar wie bei jedem anderen Stromvertrag.

Paar entspannt auf begrüntem Balkon eines Mehrfamilienhauses, im Hintergrund das Photovoltaik-Dach des Nachbargebäudes

Rundum-Begleitung

Das übernimmt Solar Hamm

Mieterstrom scheitert selten an der Technik — sondern an Messkonzept, Meldungen und Verwaltung. Genau diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab.

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Konzept & Wirtschaftlichkeitsrechnung

Wir analysieren Ihr Objekt, vergleichen klassischen Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und kalkulieren mit realistischen Teilnahmequoten — Expertenschätzungen reichen von rund 30 % im Bestand bis 90 % im Neubau.

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Messkonzept mit dem Messstellenbetreiber

Wir entwickeln die passende Zählerstruktur — etwa das bewährte Summenzählermodell — und stimmen sie mit dem zuständigen Messstellenbetreiber ab, inklusive der Anforderungen an intelligente Messsysteme.

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Anmeldungen & Anträge

Marktstammdatenregister, Netzbetreiber, Unterlagen für den Mieterstromzuschlag: Wir bereiten die Meldungen und Anträge vor und behalten Fristen im Blick.

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Installation aus einer Hand

PV-Anlage, auf Wunsch Speicher, Anpassung der Zählerplätze: Unsere Teams montieren, nehmen in Betrieb und übergeben sauber dokumentiert.

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Verträge & Abrechnung

Ob Mieterstromvertrag nach § 42a oder Gebäudestromnutzungsvertrag nach § 42b: Wir bereiten die Grundlagen vor und vermitteln auf Wunsch einen erfahrenen Abrechnungspartner für die laufende Mieterabrechnung.

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Betreibermodell nach Maß

Eigenbetrieb, Contracting oder Anlagenpacht — wir zeigen Ihnen die etablierten Modelle mit ihren Konsequenzen, damit Sie fundiert entscheiden. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wir liefern die Grundlagen.

Technikraum eines Wohngebäudes mit Batteriespeicher, Wechselrichter und moderner Zähler- und Messtechnik an der Wand

Wir sind Ihr Handwerks- und Planungspartner — keine Rechts- oder Steuerberatung. Wo spezialisiertes Wissen gefragt ist, arbeiten wir mit erfahrenen Partnern und Ihrem Steuerberater zusammen.

Häufige Fragen

Mieterstrom: die wichtigsten Antworten

Die Fragen, die uns Vermieter, Verwaltungen und WEGs am häufigsten stellen — ehrlich beantwortet.

Müssen alle Mieter mitmachen?

Nein. Die Teilnahme ist immer freiwillig: Der Mieterstromvertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden, und die freie Wahl des Stromanbieters bleibt jedem Mieter erhalten. Nicht-Teilnehmer werden im Messkonzept sauber getrennt erfasst. Für die Wirtschaftlichkeit ist die Teilnahmequote allerdings ein zentraler Hebel — deshalb kalkulieren wir von Anfang an mit realistischen Quoten statt mit Wunschwerten.

Was passiert bei einem Mieterwechsel?

Beim klassischen Mieterstrom endet der Mieterstromvertrag automatisch mit der Rückgabe der Wohnung — es entstehen keine Altlasten. Der neue Mieter entscheidet dann frei, ob er teilnehmen möchte. Die kurzen Bindungsfristen (max. 1 Jahr, Kündigungsfrist max. 1 Monat) machen den Einstieg für neue Mieter unkompliziert.

Ab wie vielen Wohneinheiten lohnt sich Mieterstrom?

Eine pauschale Zahl wäre unseriös. Das IW-Gutachten 2026 zeigt: Die Wirtschaftlichkeit steigt deutlich mit der Projektgröße und der Teilnahmequote — sehr kleine Objekte liegen im Status quo oft an oder unter der Wirtschaftlichkeitsschwelle, größere Bestände schneiden spürbar besser ab. Genau deshalb rechnen wir Ihr konkretes Objekt durch, bevor Sie investieren.

Was ist mit der Gewerbesteuer?

Das hängt von Ihrer Konstellation ab: Reine PV-Betriebe mit Anlagen bis 30 kW können nach § 3 Nr. 32 GewStG von der Gewerbesteuer befreit sein. Für Wohnungsunternehmen mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung gilt: Stromlieferung an die eigenen Mieter ist unschädlich, solange die Einnahmen daraus 20 % der Einnahmen aus der Grundstücksüberlassung nicht übersteigen. Beides ist einzelfallabhängig — bitte klären Sie die steuerliche Struktur mit Ihrem Steuerberater, wir liefern die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen.

Wie günstig ist der Strom für die Mieter wirklich?

Beim klassischen Mieterstrom nach § 42a EnWG ist der Preis gesetzlich gedeckelt: maximal 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs — also garantiert mindestens 10 % günstiger. Marktüblich kalkuliert das IW-Gutachten 2026 einen Arbeitspreisvorteil von typischerweise rund 4 ct/kWh gegenüber Netzstrom. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist der Preis dagegen frei vereinbar — hier gestalten Sie den Vorteil für Ihre Mieter selbst.

Was passiert bei Bewölkung oder nachts?

Niemand sitzt im Dunkeln. Beim klassischen Mieterstrom liefert der Lieferant automatisch Reststrom aus dem Netz mit (Vollversorgung) — der Mieter merkt vom Wechsel zwischen Dach- und Netzstrom nichts. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung behält jeder Teilnehmer seinen eigenen Stromvertrag für den Reststrom. Ein Speicher kann zusätzlich Sonnenstrom in die Abendstunden verschieben.

Brauchen wir neue Zähler?

In der Regel ja — das Messkonzept ist das Herzstück jedes Mieterstromprojekts. Beim klassischen Mieterstrom hat sich das Summenzählermodell etabliert; die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung setzt viertelstündliche Messwerte und damit faktisch intelligente Messsysteme bei allen Teilnehmern voraus. Für Einbau und Betrieb der Zähler ist der Messstellenbetreiber zuständig — die Abstimmung übernehmen wir für Sie.

Gibt es eine staatliche Förderung?

Ja, mehrfach: Beim klassischen Mieterstrom erhalten Sie den Mieterstromzuschlag — 20 Jahre lang je gelieferter kWh, gestaffelt nach Anlagengröße, für Anlagen bis 1.000 kWp. Die aktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur und passt sie halbjährlich an; maßgeblich ist der Satz zu Ihrem Inbetriebnahmezeitpunkt, der dann 20 Jahre fest bleibt. Überschusseinspeisung wird zusätzlich nach EEG vergütet, und auf PV-Anlagen für Wohngebäude fällt seit 2023 keine Umsatzsteuer an. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gibt es keinen Zuschlag, aber weiterhin die EEG-Vergütung für Überschüsse.

Stand: Juli 2026. Alle rechtlichen, förder- und steuerbezogenen Angaben sind allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetze und die Werte der Bundesnetzagentur — wir prüfen den Stand für Ihr Projekt.

Lassen Sie uns Ihr Objekt durchrechnen

Dachfläche, Wohneinheiten, Verbrauch: Mehr brauchen wir nicht für eine erste, ehrliche Einschätzung Ihres Mieterstromkonzepts — kostenlos und unverbindlich.