Modell 1 · § 42a EnWG
Klassischer Mieterstrom
Sie — oder ein Dienstleister für Sie — werden Stromlieferant Ihrer Mieter und erhalten den staatlichen Mieterstromzuschlag.
- Mieterstromzuschlag über 20 Jahre je gelieferter kWh — gestaffelt nach Anlagengröße, für Anlagen bis 1.000 kWp (seit EEG 2023)
- Vollversorgung: der Lieferant deckt auch den Reststrom aus dem Netz — Ihre Mieter haben einen Vertrag und eine Rechnung
- Gesetzlicher Preisvorteil: max. 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs — Mieterstrom ist damit garantiert mindestens 10 % günstiger
- Klare Spielregeln: keine Kopplung an den Mietvertrag, max. 1 Jahr Vertragsbindung, max. 1 Monat Kündigungsfrist
Passt gut, wenn Sie den vollen Förderrahmen nutzen und Ihren Mietern ein Rundum-Stromprodukt bieten möchten. Die Lieferantenpflichten übernimmt auf Wunsch ein spezialisierter Partner.



